Aktuelle Hinweise
KFW – Mitteilung zum ERP-Gründerkredit – StartGeld (067):
Zum 01. November 2024 öffnet die KfW den ERP-Gründerkredit – StartGeld auch für gemeinnützige Unternehmen. Diese Neuerung erweitert den Zugang zum Programm sowohl für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, als auch für kleine gemeinnützige Unternehmen.
Zudem wird eine weitere Anpassung vorgenommen, die die finanzielle Flexibilität für Unternehmensgründer erhöht: Künftig werden Kontokorrentkredite und Lieferantenkredite nicht mehr auf den Höchstbetrag von 125.000 Euro im Rahmen des ERP-Gründerkredits – StartGeld angerechnet. Dies soll dazu beitragen, die finanzielle Widerstandsfähigkeit von Gründern zu stärken und ihnen mehr Spielraum bei der Finanzierung ihrer Unternehmungen zu geben.
Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld kann ein Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet ist, gefördert werden. In der Praxis wurde dies nach Ablauf von vier Jahren geprüft. Diese Anforderung wird nun insofern gelockert, dass der Nebenerwerb grundsätzlich haupterwerbsfähig sein muss. Eine Zeitvorgabe zur Erreichung dieses Ziels wird nicht mehr gemacht.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Team der Z/U/M Unternehmensberatung GmbH
Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland
Der Landkreis Emsland fördert nach wie vor Investitionen in Verbindung mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze mit bis zu 20.000,00 EUR!
Mehr erfahren Sie über die Wirtschaftsförderung des Landkreis Emsland oder wenn Sie uns ansprechen.
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Aktuelles
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