Engagement braucht Richtung
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Forschungszulagengesetz

Entwickeln Sie in Ihrem Unternehmen neue Produkte und/oder Produktionsverfahren?

Dann sollten Sie prüfen, ob Sie Ihre Entwicklungs-/Forschungsarbeit durch das seit dem per 1. Januar 2020 geltende Forschungszulagengesetz zur steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördern/bezuschussen lassen können.

Profitieren können auch kleine und mittelständische Unternehmen aus Handel, Handwerk, Dienstleistung und Gewerbe.

Denn gefördert werden:

Unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob

– Einzelunternehmen,
– Personengesellschaft oder
– Kapitalgesellschaft

Unabhängig von Größe und Branche

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen sowie für eine mögliche Beantragung und Abwicklung gerne zur Seite.

Ihr Team der

Z/U/M/ Unternehmensberatung GmbH

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Reinhard Zwake

Ihr Ansprechpartner

Reinhard Zwake

Telefon 0591 911002-0
Mobil: 0171 4722978
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