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Förderung unternehmerischen Know-hows

Unternehmensberatungen mit neuen Beratungsrichtlinien ab 2016.

Seit Beginn des Jahres wird die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm trägt dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows”. Es fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung”, „Gründercoaching Deutschland”, „Turn-Around-Beratung” und „Runder Tisch” zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Wer wird gefördert?
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows” richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

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Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen dieser Beratungsschwerpunkte gefördert werden: Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Gefördert werden immer nur Nettorechnungsbeträge. Höhere Rechnungsbeträge werden nur bis zu diesen Grenzen bezuschusst.Rechnungen müssen mindestens in Höhe des Eigenanteils bezahlt sein. Bei Bestandsunternehmen dürfen maximal fünf Beratertage nachgewiesen werden. Man kann mehrere Beratungen in Anspruch nehmen und bezuschussen lassen. Die Bemessungsgrenze gilt nur innerhalb der Beratungsart. Das bedeutet, es können mehrere allgemeine und zusätzlich spezielle Beratungen beantragt werden. Die Beratung muss in der Regel nach sechs Monaten abgeschlossen sein.

Quelle: Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/

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Reinhard Zwake

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Reinhard Zwake

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